Der Codex iuris canonici 1983 und das neue Dioezesanrecht

Projektleitung und Mitarbeiter

Puza, R. (Prof. Dr. iur.)

Forschungsbericht : 1990-1992

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Projektbeschreibung

Am ersten Adventsonntag des Jahres 1983 ist der neue Codex Iuris Canonici in Kraft getreten. Die Reform des universalen Rechtes der Katholischen Kirche sollte im Geiste des 2. Vatikanischen Konzils erfolgen und den Rechtsbegriff des Kirchenrechts dem heutigen Rechtsbewusstsein anpassen. In vielen Bereichen hat der Codex 1983 Neuerungen gebracht, die fuer die einzelnen Teilkirchen (Dioezesen) erst aufgearbeitet werden muessen. Ziel dieses Projektes ist es einerseits, die dem Codex von 1983 zugrunde liegende Ekklesiologie darzustellen und mit der Ekklesiologie des 2. Vaticanums zu vergleichen und andererseits wesentliche Neuerungen des neuen Codex und deren Auswirkungen auf das Recht einer Teilkirche zu untersuchen. Dazu gehoeren die Rechtsstellung der Glaeubigen (Kleriker, Laien und Ordensleute) in der Kirche, Kirche und Staat im neuen CIC, Synode (Dioezesansynode), Amt, Weiterentwicklung des Rechtes der Universalkirche und der Ortskirchen nach dem CIC 1983.

Mittelgeber

Publikationen

Puza, R.: Katholisches Kirchenrecht. - UTB 1395. - Heidelberg 1986 (19932).

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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 15.09.96
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